Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.09.2018 - 6 ZB 18.1356 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RL 2003/88/EG Art. 6 Buchst. b; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 5 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1
Unionsrechtlicher Anspruch wegen Zuvielarbeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfall von Überstunden; Pflicht zur Geltendmachung von Überstunden; Keine Anwendung von Unionsrecht auf verfallene Überstunden
- rewis.io
Unionsrechtlicher Anspruch wegen Zuvielarbeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RL 2003/88/EG Art. 6 Buchst. b); GG Art. 3 Abs. 1
Verfall von Überstunden; Pflicht zur Geltendmachung von Überstunden; Keine Anwendung von Unionsrecht auf verfallene Überstunden - rechtsportal.de
Soldat; Schichtdienst; Verwaltungsvorschrift (Zentralerlass, B-1431/1); Zeitausgleich; Grundsatz zeitnaher Geltendmachung; Verwaltungsvorschrift; Zuvielarbeit; Überstundenausgleich; Staatshaftungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.05.2018 - M 21 K 16.3858
- VGH Bayern, 11.09.2018 - 6 ZB 18.1356
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 6 ZB 18.1356
Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer zumindest ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage beantworten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 6 ZB 18.1356
Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer zumindest ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage beantworten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94
Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede - …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 6 ZB 18.1356
Sie sind also nicht wie Rechtsnormen, sondern als Willenserklärung der Behörde unter Berücksichtigung der tatsächlichen Handhabung auszulegen (BVerwG, U.v. 2.2.1995 - 2 C 19.94 - juris Rn. 18). - VG München, 03.05.2018 - M 21 K 16.3858
Voraussetzungen für Dienstzeitausgleich in Zeit oder Geld bei Soldaten
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 6 ZB 18.1356
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 3. Mai 2018 - M 21 K 16.3858 - wird abgelehnt.
- VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989
Rückforderung überzahlter Dienstbezüge
Selbst bei geleisteter Mehrarbeit stünde dem Kläger auch aus Rechtsgründen aufgrund folgender Erwägungen kein Anspruch zur Seite: Ein nationaler dienstrechtlicher Ausgleichsanspruch oder ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit setzen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gleichermaßen eine vorherige Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn voraus (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 2 C 40.17 - juris Rn. 25 ff. m.w.N., U.v. 17.9.2015 - 2 C 26/14 - juris Rn. 26 - 29, BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 6 ZB 18.1356).